Weitergabe konformer Produkte:
Prüfen, ob das KI-System korrekt gekennzeichnet ist (inkl. CE-Kennzeichnung bei Hochrisiko-KI) und notwendige Unterlagen, wie technische Dokumentation oder Gebrauchsanweisungen, beigelegt sind.
Falls Anzeichen bestehen, dass ein KI-System nicht konform ist (z. B. fehlende Dokumentation oder Warnhinweise), muss dies vor dem weiteren Vertrieb geklärt werden.
Keine Veränderungen am KI-System vornehmen:
In der Regel nehmen Händler keine Eingriffe in das KI-System vor, da sie lediglich den Vertrieb verantworten. Sollte dennoch eine Modifikation erfolgen, können sie unter Umständen zur Anbieter-Rolle werden.
Informations- und Kooperationspflicht:
Bei Rückfragen von Behörden oder Beschwerden von Nutzern müssen Händler schnell die nötigen Informationen bereitstellen.
Sicherstellen, dass Nutzer die erforderlichen Kontaktinformationen (des Anbieters oder Einführers) erhalten, um Produktunterlagen, Sicherheitsinfos und Aktualisierungen zu bekommen.
Rückverfolgbarkeit und Lagerhaltung:
Dokumentieren, welche KI-Systeme in den Verkauf bzw. an wen sie geliefert wurden. Dies ist wichtig für Rückrufe oder sicherheitsrelevante Updates.
Sicherstellen, dass Systeme, die nicht den Anforderungen entsprechen, aus dem Verkauf genommen werden.
Meldepflicht bei erkannten Risiken:
Falls Händler feststellen, dass ein von ihnen vertriebenes KI-System ein Sicherheitsrisiko darstellt oder gegen Vorschriften verstösst, müssen sie die Informationen an den Anbieter oder Einführer und ggf. auch an die zuständigen Behörden weiterleiten.